Fürth (epd) – In Bayern werden zur Landtagswahl am 8. Oktober 15 Parteien antreten. Bereits am 11. August hätten die Wahlkreisausschüsse der sieben Regierungsbezirke über die Zulassung der
eingereichten Wahlvorschläge entschieden, wie das bayerische Landesamt für Statistik am Donnerstag in Fürth mitteilte. In seiner Sitzung am Donnerstag habe der Beschwerdeausschuss zwei
Beschwerden gegen die Zulassung eines Wahlvorschlags als unzulässig zurückgewiesen. Somit stünden die Wahlvorschläge nun endgültig fest. Bei der Landtagswahl 2018 waren noch 18 Parteien und
Gruppierungen zugelassen gewesen.
In allen Regierungsbezirken mit einem Vorschlag vertreten seien zehn Parteien, hieß es weiter. Mit 15 Wahlvorschlägen haben die Wähler in Oberbayern bei der Landtagswahl die größte Auswahl - die
geringste Zahl der Vorschläge gibt es mit zehn Parteien in Unterfranken. In Schwaben treten 13 Parteien an, in der Oberpfalz und in Mittelfranken zwölf, in Niederbayern und Oberfranken jeweils
elf. Die Vorschläge würden mit Angaben zu den einzelnen Bewerberinnen und Bewerbern voraussichtlich Anfang September veröffentlicht, hieß es.
Die 15 zugelassenen Parteien für die bayerische Landtagswahl Anfang Oktober sind: CSU, SPD, Freie Wähler, Grüne, FDP, Die Linke, AfD,
Bayernpartei, ÖDP, Basisdemokratische Partei Deutschland, V-Partei, Tierschutzpartei, Volt, Die Partei und die Partei der Humanisten.