Wiesbaden (KNA) – Drei Jahre nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Suizidbeihilfe fordern die katholischen Bischöfe erneut eine Stärkung der Suizidprävention in Deutschland.
Der assistierte Suizid dürfe nicht zur gesellschaftlichen Normalität am Lebensende werden. Deshalb brauche es ein Schutzkonzept und eine gesetzliche Regelung, damit betroffene Menschen solch gravierende Schritte wirklich informiert, selbstbestimmt und ohne äußeren Druck fassen könnten, forderte der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz, Bischof Georg Bätzing, am Donnerstag in Wiesbaden zum Abschluss der Herbstvollversammlung der Bischöfe. Er begrüßte es, dass der Bundestag noch in dieser Legislaturperiode ein Suizidpräventionsgesetz verabschieden wolle.
Notwendig sei ein Umfeld, in dem Menschen Hilfe finden könnten und der Gedanke an eine Selbsttötung in den Hintergrund trete, so Bätzing weiter. "Einer humanen Gesellschaft muss es ein Anliegen sein, eine Kultur der Lebensbejahung und gegenseitigen Fürsorge zu erhalten. Es darf auch keine Situation entstehen, in der ein älterer oder kranker Mensch oder ein Mensch in einer existenziellen Krise eher eine gute Infrastruktur der Suizidassistenz vorfindet als ausreichende und angemessene Rahmenbedingungen, um sich vertrauensvoll in Pflege zu begeben, Hilfe zu erhalten und Hilfe anzunehmen."
Der Limburger Bischof forderte, niederschwellige Angebote zur Suizidprävention deutlich auszubauen. Zentral dafür seien eine qualitativ gute Pflege, insbesondere für ältere Menschen, aber auch eine stärkere, auch finanzielle Förderung der Hospizarbeit und der Palliativmedizin.
Der Limburger Bischof appellierte an den Gesetzgeber, Gesundheits-, Pflege- und Betreuungseinrichtungen das Recht zu garantieren, Beihilfe zum Suizid in ihren eigenen Institutionen ablehnen zu können. Sie müssten dafür Sorge tragen können, dass ihre Bewohnerinnen und Bewohner, ihre Patientinnen und Patienten sicher sein können, hier nicht mit der Frage nach einer möglichen Annahme von Suizidassistenz konfrontiert zu werden.
Im Juli hatte der Bundestag zwei Gesetzentwürfe zur Neuregelung der Suizidbeihilfe abgelehnt. Der Entwurf der Gruppe um die Abgeordneten Lars Castellucci (SPD) und Ansgar Heveling (CDU) wollte vor Missbrauch schützen und dazu die geschäftsmäßige Hilfe zur Selbsttötung grundsätzlich erneut unter Strafe stellen, allerdings geregelte Ausnahmen zulassen.
Der konkurrierende Entwurf einer Gruppe um die Abgeordneten Katrin Helling-Plahr (FDP) und Renate Künast (Grüne) wollte das Recht auf selbstbestimmtes Sterben und die Hilfe dazu ermöglichen. Er sah ebenfalls bestimmte Beratungspflichten und Fristen vor.