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Erzbistum Paderborn gegen Verhandlungen über Entschädigungen

Paderborn (KNA) – Das Erzbistum Paderborn lehnt Vergleichsverhandlungen mit Missbrauchsbetroffenen über Entschädigungszahlungen ab. Eine außergerichtliche Einigung würde das von der Kirche eingeführte System freiwilliger Zahlungen in Anerkennung des Leids beschädigen, erklärte die Erzdiözese am Dienstag in Paderborn. Betroffene könnten selbstverständlich aber auch den Klageweg beschreiten. 

 

Bei einer außergerichtlichen Einigung würde es letztlich auch an einer unabhängigen dritten Instanz fehlen, so das Erzbistum. Die Bischöfe kämen dadurch erneut in die Rolle derjenigen, die von Fall zu Fall über die Höhe einer Zahlung entscheiden würden. Darüber befindet seit 2021 die von den Bischöfen eingerichtete Unabhängige Kommission für Anerkennungsleistungen (UKA).

 

Missbrauchsbetroffene halten aber die von der UKA entschiedenen Zahlungen vielfach für zu gering. So akzeptierte ein früherer missbrauchter Messdiener nicht die ihm zugesprochene Summe von 25.000 Euro. Er verklagte das Erzbistum Köln wegen Amtshaftung auf eine sechsstellige Geldsumme. Das Landgericht Köln sprach ihm das bislang höchste derartige Schmerzensgeld von 300.000 Euro zu. Seither sehen sich mehrere Diözesen in Deutschland mit hohen Entschädigungsforderungen von Missbrauchsbetroffenen konfrontiert, darunter auch das Erzbistum Paderborn. Anlass der aktuellen Erklärung sind Schreiben eines Rechtsanwalts, in denen dieser auf außergerichtliche Vergleichsverhandlungen mit dem Erzbistum hinwirkt.

 

Die katholische Kirche in Deutschland verteidigt indes ihr System freiwilliger Entschädigungszahlungen. Es orientiere sich "am oberen Bereich" der durch staatliche Gerichte zuerkannten Schmerzensgelder, sagte der Vorsitzende der Bischofskonferenz, Bischof Georg Bätzing, Ende September zum Abschluss der Herbstvollversammlung der Bischöfe. Nach dem Kölner Urteil erwarteten die Bischöfe eine "deutliche Dynamisierung der Bescheidhöhen" durch die UKA. Anders als bei einem Gerichtsprozess verlangt die kirchliche Kommission keine Beweise, sondern prüft nur, wie plausibel die Schilderungen von Betroffenen sind.