Bonn (KNA) – Geboren wurde Jesus im Stall. Warm dürfte es dort nicht gewesen sein. Doch Christen in Deutschland verbinden mit den nahenden Advents- und Weihnachtsgottesdiensten und den vielerorts angebotenen Kirchenkonzerten Licht, Wärme und Behaglichkeit. Das könnte diesmal allerdings vielerorts anders sein: Wie 2022, als Putis Krieg für drastisch steigende Energiepreise und Angst vor leeren Gasspeichern auslöste, wollen viele Gemeinden Energie sparen – aus Kostengründen, aber auch, um zum Klimaschutz beizutragen.
Staatliche Vorgaben gibt es nicht mehr. Schließlich sind die Gasspeicher nach Auskunft der Bundesnetzagentur zu über 99 Prozent gefüllt; die Bundesrepublik scheint somit gut für den Winter gerüstet. Dennoch haben Experten aus knapp 20 katholischen Bistümern ihre im vergangenen Jahr vorgelegten Handlungsempfehlungen für ein verantwortungsbewusstes Temperieren von Kirchen fortgeschrieben. Es handele sich dabei nicht um Vorschriften, sondern um Empfehlungen, die je nach Situation vor Ort angewendet werden können, heißt es etwa in einem Schreiben des Bistums Fulda an die Gemeinden. Entscheidungen sollten die Gremien vor Ort treffen. Insgesamt ziehen die Experten eine positive Bilanz der Maßnahmen des vergangenen Jahres: Messergebnisse belegten, dass es erhebliche Energieeinsparungen gegeben habe. „Die Absenkung der Grundtemperierung, aber auch das Abschalten von Kirchenheizungen hat zu keinem bislang erkennbaren Anstieg von Schäden und Schimmelbildungen an der Bausubstanz oder der Ausstattung und den Orgeln geführt.“ Durch Datenerfassung und Messung der Luftfeuchtigkeit und Raumtemperatur könnten bei kritischen Werten direkt Gegenmaßnahmen ergriffen werden. Es gebe vielerorts einen grundsätzlichen Bewusstseinswandel, heißt es: Viele Gemeinden hätten sich das Ziel gesetzt, auf fossile Brennstoffe möglichst flächendeckend zu verzichten, schreiben die Experten. „Viele Kirchengemeinden möchten eine grundsätzliche Umstellung auf körpernahe Heizsysteme umsetzen.“
Den ausführlichen Beitrag lesen Sie in der Ausgabe 46/2023