Würzburg (KNA) – Im Streit zwischen dem Bistum Würzburg und dem katholischen Diakon Reinhold Glaser aus Mömbris bei Aschaffenburg gibt es Neues aus dem Vatikan. Das römische Dikasterium für die Kleriker habe Beschwerden von Glaser und seinem Anwalt über Sanktionen der Bistumsleitung gegen den Diakon zurückgewiesen, teilte das Bistum am Mittwochabend mit. Zugleich habe es die von Bischof Franz Jung im Herbst 2022 und zu Jahresbeginn 2023 gegen den Diakon erlassenen Dekrete bestätigt. "Als Grund für die Zurückweisung der Beschwerden nennt das Dikasterium sachliche und rechtliche Unbegründetheit."
Jung hatte Glaser nach diversen Vermittlungsversuchen zuletzt
suspendiert und in den Ruhestand versetzt. Zum Hintergrund erklärte
die Diözese, es sei seit 2022 zu anhaltenden Konflikten zwischen
Glaser und dem örtlichen Pfarrer sowie dem Pastoralteam "hinsichtlich
Dienst und Verhalten des Diakons" gekommen.
Vergangenen Sommer hatte Glaser den "Verein für christliche Seelsorge in Freiheit" mitgegründet und wurde dessen Vorsitzender. Der Verein richtet sich an Menschen, "die sich in ihren Anliegen und Bedürfnissen von der Institution 'Römisch-Katholische Kirche' nicht mehr angenommen fühlen". Glaser gab als Motivation für die Gründung an, ein aus der Kirche ausgetretener Freund habe vorgeschlagen, seine Kirchensteuer lieber einem Seelsorgsverein zu geben. "Diesem Beispiel wollen inzwischen viele ausgetretene Christen in der Region folgen." Viele von ihnen bemängelten, die Kirche gestalte Gottesdienste nicht nach den Bedürfnissen der Menschen.
Im Blick auf die Vereinsgründung habe der Vatikan nun betont, dass sich Glaser damit erneut von der kirchlichen Gemeinschaft entfernt habe, so das Bistum weiter. Damit sei das Vertrauensverhältnis nachhaltig zerrüttet.
Glaser bestätigte die Entscheidungen des Dikasteriums. Er kritisierte in dem Zusammenhang, ihm sei die Einleitung eines kirchenrechtlichen Strafverfahrens gegen ihn nicht mitgeteilt und er sei nicht ordnungsgemäß zu Anhörung und Verteidigung geladen worden. "Die mir rechtsstaatlich zustehende, angemessene Verteidigung hat der Bischof mit seinem vorschriftswidrigen Vorgehen verhindert. Gleichzeitig behauptet des Dikasterium völlig unbelegt, dass ich genügend Möglichkeiten gehabt hätte, mich zu verteidigen." Glaser ergänzte, er habe nun 60 Tage Zeit, um sein weiteres Vorgehen in dem Verfahren zu überdenken.