Berlin (KNA) – Private und christliche Krankenhäuser sowie das Deutsche Rote Kreuz warnen vor einer Wettbewerbsverzerrung im Krankenhausbereich in Deutschland. Während sich bundesweit viele Kliniken derzeit in einer dramatischen finanziellen Lage befänden, griffen viele Städte und Landkreise in den Steuertopf, um die Defizite kommunaler Häuser auszugleichen, heißt es in einer am Donnerstag in Berlin veröffentlichten gemeinsamen Stellungnahme des Bundesverbands Deutscher Privatkliniken, des Katholischen und des Evangelischen Krankenhausverbandes sowie des Deutschen Roten Kreuzes. "Dies ist eine erhebliche Wettbewerbsverzerrung."
Die Verbände verwiesen auf ein von ihnen in Auftrag gegebenes und am Donnerstag veröffentlichtes Rechtsgutachten der Potsdamer Verfassungsrechtlerin Frauke Brosius-Gersdorf, nach dem diese Praxis gegen den Grundsatz der gesetzlich verankerten Trägerpluralität sowie den sich daraus ergebenden Gleichbehandlungsgrundsatz verstoße.
Hintergrund der angespannten finanziellen Situation der Krankenhäuser sind inflationsbedingte Preissteigerungen, steigende Personalkosten und eine unzureichende Finanzierung der Investitionskosten durch die Länder. Die Krankenhäuser können diese Steigerungen nicht durch höhere Preise ausgleichen, sondern sind an die mit den Krankenkassen ausgehandelten Preise gebunden. Immer mehr Krankenhäuser sind deshalb nach Angaben der Verbände - unabhängig von ihrer Trägerschaft - von Zahlungsunfähigkeit bedroht.
Die Praxis des einseitigen Verlustausgleichs für kommunale Kliniken darf nach Auffassung der Krankenhäuser in freigemeinnütziger und privater Trägerschaft so nicht weiter stattfinden. "Konkret bedeutet das, dass die Kommunen, die sich freiwillig für einen Defizitausgleich bei kommunalen Krankenhäusern entscheiden, diesen Anspruch auch gegenüber den freigemeinnützigen und privaten Krankenhäusern erfüllen müssen", heißt es in der Stellungnahme unter Berufung auf das Rechtsgutachten.
Die Auftraggeber des Gutachtens bemängeln zudem die fehlende Transparenz der Subventionen: Diese würden oft möglichst unbemerkt von der Öffentlichkeit gewährt und nirgendwo transparent ausgewiesen. Im Jahr 2023 lag das Volumen geplanter Defizitausgleiche nach Schätzungen der Verbände bundesweit bei mindestens 900 Millionen Euro.