Bamberg (pm) – „Sich auszutauschen, sich gegenseitig zu informieren und voneinander zu wissen, ist wichtig, wenn man über Zusammenarbeit spricht“, betont Astrid Schubert, die Vorsitzende des Diözesanrats. Vor kurzem hatten die Mitglieder des Hauptausschusses die Sprecher des Betroffenenbeirats Bamberg zu ihrer Sitzung eingeladen. Ziel der Sitzung war es zu vereinbaren, wie eine Zusammenarbeit der beiden Gremien gestaltet werden kann.
„In guter Atmosphäre wurde gegenseitig über die jeweiligen Aufgaben und Strukturen informiert“, resümiert Dr. Günter Heß, der neben Astrid Schubert Vorsitzender des höchsten Laiengremiums im Erzbistum Bamberg ist.
Im Laufe des Gesprächs wurden sowohl von den Sprechern des Betroffenenbeirats als auch von den Mitgliedern des Hauptausschusses verschiedene Möglichkeiten des Miteinanders eingebracht. Matthias Wünsche, einer der Sprecher des Betroffenenbeirats, erläuterte den Wunsch nach intensiverer Zusammenarbeit und betonte, dass Informationen über die Arbeit des Betroffenenbeirats in die Fläche weitergetragen werden müssen.
Dazu wollen die Mitglieder des Hauptausschusses zukünftig einen Beitrag leisten, indem sie Informationen innerhalb der Strukturen an Seelsorgebereichs- und Pfarrgemeinderatsräte weitergeben und auf die Angebote des Betroffenenbeirats hinweisen. Gemeinsam möchte man so einen Beitrag zur Aufarbeitung sexualisierter Gewalt im Erzbistum Bamberg leisten. Die Sprecher des Betroffenenbeirats weisen als Beispiel auf den „Gebetstag für Betroffene sexuellen Missbrauchs“ hin, den Papst Franziskus angeregt und die deutschen Bischöfe auf den 18. November festgelegt haben.
„Weitere, gegebenenfalls auch eine dauerhafte, strukturelle Zusammenarbeit in der Rätestruktur, zwischen dem
Diözesanrat und dem Betroffenenbeirat bedürfen der Überprüfung auf ihre Realisierbarkeit hin“, so fasst Dr. Heß das weitere Vorgehen zusammen, denn weitere gemeinsame Aktionen und Projekte müssen auch mit den neuen Mitgliedern des Betroffenenbeirats, die im März 2024 ernannt werden, vereinbart werden.
Der Hauptausschuss
Der Hauptausschuss des Diözesanrates besteht aus dem Vorstand, den Delegierten der Seelsorgebereichsräte nach Anzahl der Dekanate und sechs Vertreterinnen und Vertretern der diözesanen Organisationen und Verbände, sowie den Vorsitzenden der Sachausschüsse des Diözesanrates.
Er hat insbesondere die Aufgaben, die Vollversammlung vorzubereiten, zusammen mit dem Vorstand aktuelle Themen zu beraten und bei wichtigen und dringlichen Entscheidungen kurzfristig mit der Diözesanleitung Kontakt aufzunehmen und so die Vollversammlung zwischen den Versammlungen zu vertreten.