Berlin (KNA) – Die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) will am 13. Dezember zusammen mit der Missbrauchsbeauftragten der Bundesregierung, Kerstin Claus, eine Erklärung zur Aufarbeitung von Missbrauch unterzeichnen. Dort soll geregelt werden, nach welchen Kriterien und Standards eine unabhängige Aufarbeitung von sexualisierter Gewalt stattfinden soll, erklärte Claus auf Anfrage am Dienstag in Berlin. Auch die Diakonie ist in die Erklärung miteinbezogen.
Die katholische Deutsche Bischofskonferenz hatte eine entsprechende Erklärung bereits vor drei Jahren unterzeichnet. In deren Folge wurden Aufarbeitungskommissionen und Betroffenenräte in den Bistümern konstituiert. Die Verhandlungen mit der EKD haben sich mehrere Jahre hingezogen. Ein Grund war der Wechsel im Amt des Missbrauchsbeauftragten von Johannes-Wilhelm Rörig zu Kerstin Claus im vergangenen Jahr. Zudem konnte man sich unter anderem nicht darüber einigen, wie eine Beteiligung von Betroffenen aussehen könne. Am 25. Januar soll dann die erste EKD-weite Missbrauchsstudie externer Wissenschaftler vorgestellt werden.