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Sozialverbände: Debatte um Kürzung im Sozialbereich spaltet

Berlin (KNA) – Ein Bündnis von Sozialverbänden hat die Debatte um das Bürgergeld kritisiert. "Wer die Erhöhung des Bürgergeldes im kommenden Jahr infrage stellt, will offensichtlich Verfassungsbruch begehen", erklärten das Bündnis am Freitag in Berlin. Wer die Erhöhung mit Verweis auf das Lohnabstandsgebot kritisiere, spiele damit zudem Geringverdienende gegen Transfer-Berechtigte aus. "Das spaltet unsere Gesellschaft."

 

Die geplante Anhebung des Bürgergeldes sei für Millionen von Menschen "von existenzieller Bedeutung, um die Preissteigerungen bei Lebensmitteln und Energie halbwegs abfedern zu können", heißt es in dem Appell des Bündnisses. "In diesen kritischen Zeiten der Verunsicherung und Polarisierung braucht es einen starken und verlässlichen Sozialstaat, der Lebensrisiken angemessen absichert und Menschen dabei unterstützt, auf eigenen Beinen zu stehen, und sie nicht abwertet."

 

Zu dem Bündnis gehören die Diakonie Deutschland, die AWO, die Sozialverbände SoVD und VDK, der Paritätische Gesamtverband, der Volkssolidarität Bundesverband und die Gewerkschaft Verdi. Auch Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) und kirchliche Wohlfahrtsverbände hatten in dieser Woche angesichts der Haushaltsdebatte vor einer Rücknahme der Erhöhung des Bürgergeldes und weiteren Sozialkürzungen gewarnt. Es sei moralisch unverantwortlich und mit der Verfassung nicht vereinbar, Bürgergeldberechtigten eine Anpassung der Regelsätze zu verwehren, sagte Heil am Montag. Zuvor hatte die FDP die geplante Bürgergelderhöhung infrage gestellt. Die Union verlangte Einsparungen etwa beim Bürgergeld und der Kindergrundsicherung.

 

Das Bürgergeld ersetzt seit Jahresbeginn die bisherige Grundsicherung für Arbeitssuchende im Arbeitslosengeld II und dem Sozialgeld (früher "Hartz IV"). Derzeit beziehen etwa 5,5 Millionen Menschen Bürgergeld, darunter etwa 1,7 Millionen Arbeitslose. Die Regelsätze sollen laut Ankündigung von Heil im Januar um zwölf Prozent steigen. Alleinstehende erhalten dann 563 Euro pro Monat statt bisher 502 Euro; der Regelsatz für Kinder und Jugendliche ist je nach Alter gestaffelt.