· 

Söders Kreuzerlass vor dem Bundesverwaltungsgericht

Leipzig/München (KNA) – Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig befasst sich an diesem Donnerstag mit dem Kreuzerlass für bayerische Behörden. Der Bund für Geistesfreiheit hält die Vorschrift von 2018 für rechtswidrig und will auf dem Klageweg den Freistaat zum Abhängen der Kreuze verpflichten. Die bayerischen Verwaltungsgerichte wiesen seine Klage in erster und zweiter Instanz als unbegründet ab, ließen aber Revision zum Bundesverwaltungsgericht zu.

 

Die beklagte Vorschrift lautet: "Im Eingangsbereich eines jeden Dienstgebäudes ist als Ausdruck der geschichtlichen und kulturellen Prägung Bayerns gut sichtbar ein Kreuz anzubringen." Der Bund für Geistesfreiheit in München und in Bayern sieht dadurch die Weltanschauungsfreiheit seiner Mitglieder und die staatliche Neutralitätspflicht verletzt.

 

Die von Ministerpräsident Markus Söder (CSU) wenige Monate vor der Landtagswahl 2018 medienwirksam präsentierte Regel wurde auch in Kirchenkreisen kontrovers diskutiert. Inzwischen ist die öffentliche Debatte verstummt.