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Familienbischof: Geschlechtseintrag besser mit Beratung ändern

Berlin (KNA) – Erleichterungen für Menschen, die ihren Geschlechtseintrags ändern wollen, sind auch aus Sicht des katholischen Familienbischofs Heiner Koch sinnvoll. "Ich weiß von Betroffenen, dass sie sich durch die gegenwärtige Regelung durch das Transsexuellengesetz diskriminiert fühlen. Da glaube ich, dass der Staat eine Handlungspflicht hat", sagte der Berliner Erzbischof, der in der Deutschen Bischofskonferenz die Familien-Kommission leitet, der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA) am Freitag.

 

Der Bundestag entscheidet an diesem Freitag über einen Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Selbstbestimmungsrecht, der das anstrebt. Demnach soll künftig eine einfache Erklärung beim Standesamt für eine Änderung von Geschlechtseintrag und Vornamen ausreichen. Bislang sind zwei psychiatrische Gutachten sowie ein Gerichtsbeschluss notwendig.

 

Für ganz wichtig hält Erzbischof Koch aber eine fachliche Beratung von Kindern und Jugendlichen vor einer Änderung des Eintrags: "Ich weiß, dass es bei dem Thema oftmals auch zwischen Kindern und Eltern Konflikte gibt. Eine intensive Beratung bei einem so gravierenden Lebensthema hilft meines Erachtens, um zu einer begründeten, freien und tragfähigen Entscheidung zu kommen", so Koch. "Solch eine Beratung schafft auch einen Freiraum für die Betroffenen und das ist wichtig. Beratung ist ein Gewinn und keine Bedrohung."

 

Der Gesetzentwurf sieht derzeit ausdrücklich keine Beratungspflicht für Minderjährige vor. Ab dem 14. Geburtstag sollen sie die Erklärung selbst abgeben können, brauchen aber die Zustimmung der Sorgeberechtigten. Im Konfliktfall soll das Familiengericht entscheiden. Bei Jüngeren können nur die Eltern oder andere gesetzliche Vertreter die Erklärungen zur Änderung des Geschlechtseintrags und der Vornamen einreichen.

 

Befürchtungen, dass das geplante Gesetz eine Beliebigkeit bei der Wahl der Geschlechtsidentität forciert, teilt der Erzbischof nicht: "Ich weiß von vielen Betroffenen, dass solch eine Entscheidung, den Geschlechtseintrag ändern zu lassen, keine bloße Stimmungswelle ist. Kein heute so, morgen so. Das ist schon eine überlegte Entscheidung."

 

Das neue Gesetz soll das derzeit geltende Transsexuellengesetz aus dem Jahr 1981 ablösen. Das Bundesverfassungsgericht hatte Teile dieses Gesetzes mehrfach als verfassungswidrig eingestuft.

Im ARD-Morgenmagazin (Freitag) kritisierte die CSU-Politikerin Dorothee Bär das geplante Gesetz. Es blende den Kinder- und Jugendschutz aus und öffne "Tür und Tor für Missbrauch". Auf alle Fälle brauche es eine Beratungspflicht, fügte sie hinzu. Bei einer so weitreichenden Entscheidung müssten Fachleute aufzeigen, was diese für Folgen habe. Dabei dürfe es aber keine entwürdigenden Fragen geben, etwa zu sexuellen Vorlieben, ergänzte Bär.