Berlin (KNA) – Die Betroffenen-Initiative Eckiger Tisch begrüßt den in der vergangenen Woche vorgelegten Gesetzentwurf für mehr Hilfen bei Prävention und Aufarbeitung von Missbrauch. Es sei gut, wenn jeder, der in Kindheit oder Jugend sexualisierte Gewalt erlebt habe, unterstützt werde, erklärte die Initiative in einer am Dienstag veröffentlichten Stellungnahme. Allerdings dürften dabei nicht nur Heim-, Jugendamts- oder Schülerakten in den Blick genommen werden, sondern auch Akten der Kirchen und anderer Verbänden.
Die Ampel-Fraktionen hatten sich in ihrem Koalitionsvertrag auf ein Gesetz zum besseren Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Missbrauch verständigt. Der entsprechende Entwurf befindet sich in der Resssortabstimmung im Kabinett und wurde in der vergangenen Woche veröffentlicht. Geregelt werden soll demnach unter anderem die Stärkung der Rechte von Betroffenen wie das Recht auf Akteneinsicht. Auch das Amt der Missbrauchsbeauftragten soll aufgewertet werden. Zudem sollen der Betroffenenrat als beratendes Gremium sowie die Aufarbeitungskommission mehr Befugnisse erhalten.
Weiter betonte der Eckige Tisch, dass das im Entwurf vorgesehene Mandat für die unabhängige Aufarbeitungskommission nach wie vor zu schwach sei. Die Kommission brauche eine gute personelle und finanzielle Ausstattung, um Betroffene wirkungsvoll zu unterstützen. Beides sehe der Gesetzentwurf nicht vor. So gebe es etwa kein Zeugnisverweigerungsrecht der Kommissionsmitglieder. Zudem fehle in dem Entwurf eine Unterstützung von Selbstorganisationen von Betroffenen, Betroffeneninitiativen und Vereinen.
Auch sei nicht geregelt, wie Opfer, die durch Pfarrer oder andere Geistliche missbraucht worden seien, angemessen entschädigt werden könnten. Die Regierung sollte nach Ansicht der Initiative angehalten werden, mit den Kirchen eine entsprechende Regelung zu treffen, statt die einzelnen Betroffenen auf den belastenden und traumatisierenden Rechtsweg zu verweisen.