Berlin (KNA) – In der katholischen Kirche ist die Position ziemlich einhellig. Bischöfe und Verbände zeigen sich besorgt über die Vorschläge einer Kommission, das Abtreibungsrecht zu reformieren (wir haben berichtet).
Vertreter der katholischen Kirche haben mit scharfer Kritik auf die Vorschläge reagiert. Auch von Ärzten, Theologen und Juristen kommt scharfe Kritik. Dass die Kommission dem Embryo nur ein abgestuftes Grundrecht auf Leben zubillige und dem Recht auf reproduktive Selbstbestimmung einen höheren Rang zumesse, verschiebe massiv bisherige Grenzen der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, der Verfassung und der ärztlichen Ethik, schreiben der Präsident der Bundesärztekammer, Klaus Reinhard, der katholische Bonner Moraltheologe Jochen Sautermeister und der Bonner Arbeitsrechtler Gregor Thüsing in einem Beitrag für die „Frankfurter Allgemeine Zeitung“ (18. April). „Die Kommission verschiebt damit die Grenze des verfassungsrechtlich Diskutierbaren weit über den aktuellen Stand hinaus“. Die Autoren betonen, dass das Verfassungsgericht eine Abtreibung unter bestimmten Voraussetzungen als rechtswidrig bezeichnet, aber straffrei gestellt habe. „Die Rechtsprechung hat die Grundrechte der Frau fest im Blick“, schreiben sie. „Unzumutbare Ausnahmelagen sind etwas anderes als die Freigabe für einen ganzen Zeitraum.“