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Israelkritische Bewegung BDS ist extremistischer Verdachtsfall

Berlin (KNA) – Die gegen Israel gerichtete Bewegung "Boykott, Desinvestitionen und Sanktionen" (BDS) wird vom Bundesverfassungsschutz erstmals als extremistischer Verdachtsfall geführt. Die internationale Bewegung weise Bezüge zum säkularen palästinensischen Extremismus auf, heißt es in dem am Dienstag in Berlin vorgestellten neuen Verfassungsschutzbericht. BDS fordere einen totalen wirtschaftlichen Boykott, den Abzug von Investitionskapital sowie das Verhängen von Sanktionen gegen den Staat Israel.

 

In einem 2005 veröffentlichten Aufruf, der ideologische Grundlage der Bewegung sei, werde ein Ende der Besatzung "allen arabischen Landes" verlangt, heißt es weiter. Dies sei als Forderung nach dem Ende der Existenz des Staates Israel zu verstehen. Entsprechende Forderungen würden auch in Deutschland regelmäßig bei Versammlungen propagiert, an denen BDS-nahe Gruppierungen beteiligt seien.

 

Der Bundestag hatte die BDS-Bewegung 2019 als antisemitisch verurteilt. Danach äußerten sich führende Akteure der Bewegung laut Verfassungsschutzbericht deutlich vorsichtiger in Deutschland. Seit dem Terrorangriff der Hamas auf Israel am 7. Oktober 2023 hätten sich BDS-nahe Gruppierungen hingegen vielfach an israelfeindlichen Versammlungen beteiligt.

 

Forderung nach Debatte zu Kulturbetrieb

 

Die Deutsch-Israelische Gesellschaft begrüßte die Einstufung durch den Verfassungsschutz. "Es müssen alle Formen des Antisemitismus gleichermaßen konsequent bekämpft werden", sagte der Präsident der Gesellschaft, Volker Beck. "Mit der Verharmlosung von oder gar dem Sympathisieren einiger Kultureinrichtungen mit BDS muss endlich Schluss sein." Hierzu brauche es eine Debatte.