Bonn (KNA) – Die katholische Kirche in Deutschland hat im vergangenen Jahr deutlich weniger Kirchensteuern eingenommen als in den beiden Vorjahren. 2023 beliefen sich die Einnahmen der 27 Bistümer auf 6,51 Milliarden Euro, wie aus einer aktuellen Statistik der Deutschen Bischofskonferenz hervorgeht. Das waren gut 330 Millionen Euro und damit etwa 5 Prozent weniger als 2022. Im Vorjahr gab es noch einen Rekordwert von mehr als 6,84 Milliarden Euro, 2021 waren es 6,73 Milliarden Euro.
Die Steuereinnahmen der katholischen Kirche liegen damit weiterhin höher als die der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD). Die 20 evangelischen Landeskirchen mussten 2023 ebenfalls Einbußen hinnehmen: Das Gesamtaufkommen belief sich im vergangenen Jahr auf rund 5,9 Milliarden Euro, etwa 5,3 Prozent weniger als im Jahr davor, als 6,24 Milliarden Euro in die Kassen der Kirche flossen, was ebenfalls ein Rekordwert war.
Abhängig von Einkommenssteuer-Einnahmen
Vertreter beider Kirchen haben in den vergangenen Jahren immer wieder darauf hingewiesen, dass die Kirchensteuern langfristig sinken werden, weil die Zahl der Mitglieder durch Austritte, Tod und den Renteneintritt der Babyboomer-Generation deutlich sinkt. Allerdings hängt das Aufkommen der Kirchensteuer auch von den Einkommenssteuer-Einnahmen des Staates ab. Deshalb konnten die Kirchen in den vergangenen Jahren wegen guter Konjunktur und steigender Erwerbsbeteiligung der Bevölkerung höhere Einnahmen verzeichnen.
Deutlich kritischer sieht die Situation für die katholischen Bistümer aus, wenn man die inflationsbereinigten Kirchensteuereinnahmen betrachtet. Dort zeichnet sich schon seit 2019 ein Trend zu sinkenden Einnahmen ab: Gab es 2019 noch ein inflationsbereinigtes Aufkommen von 5,19 Milliarden Euro, so beliefen sich die Einnahmen 2022 nur noch auf 4,7 Milliarden und 2023 auf 4,22 Milliarden Euro.
Der Staat profitiert
In Deutschland haben die Kirchen das in der Verfassung verankerte Recht, von ihren Mitgliedern Abgaben (Kirchensteuern) zu erheben. Diese Steuer ist die wichtigste Finanzquelle zur Wahrnehmung kirchlicher Aufgaben in Seelsorge, Bildung und Sozialwesen. Die Höhe richtet sich in der Regel nach der Einkommenssteuer: auf sie kommen als Zuschlag noch 9 Prozent hinzu, außer in Bayern und Baden-Württemberg, wo nur 8 Prozent fällig werden. Die Kirchensteuer wird vom Staat eingezogen; er erhält dafür rund drei Prozent des Gesamtaufkommens.