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Pfarrer in Hamm untersagt kommunalem AfD-Funktionär Ehrenamt

Hamm (KNA) – Der Pfarrer einer katholischen Kirchengemeinde im westfälischen Hamm untersagt einem AfD-Funktionär Ehrenämter in der Pfarrei. Der 20-Jährige sei Messdiener und Lektor in der Kirchengemeinde Sankt Franziskus von Assisi gewesen, teilte das Erzbistum Paderborn auf Anfrage der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA) am Mittwoch mit. Zuerst hatte der Westfälische Anzeiger darüber berichtet. Demnach sei der Mann seit vier Jahren Mitglied der Partei, seit November arbeite er als Büroleiter der AfD-Fraktion im Stadtrat von Hamm.

 

Wie jetzt bekannt wurde, hatte der örtliche Pfarrer das AfD-Mitglied bereits am 2. Juli aufgefordert, seine Ehrenämter in der Pfarrei ruhen zu lassen, solange er öffentlich für die AfD tätig sei. Dies sei in Absprache mit dem Erzbistum Paderborn und, anders als es der Betroffene darstellt, auch im Seelsorgeteam erfolgt.

 

"Verletzung meiner Rechte als Gläubiger"

 

Der AfD-Büroleiter sieht laut Mitteilung seiner Fraktion auf Facebook das Grundrecht zur Gleichheit vor dem Gesetz verletzt. Er verlangte in einem anwaltlichen Schreiben einen schriftliche Bestätigung des Ausschlusses. Gleichzeitig bezeichnete der Politiker den Ausschluss als "Verletzung meiner Rechte als Gläubiger" und "Verrat an den Grundsätzen der Toleranz und des Respekts, die die Kirche predigt".

 

Erzbistum und Kirchengemeinde berufen sich auf die im Februar von den deutschen Bischöfen verabschiedeten Erklärung "Völkischer Nationalismus und Christentum sind unvereinbar". Demnach können sich Christinnen und Christen nicht in rechtsextremen Parteien und jenen "die am Rande dieser Ideologie wuchern" engagieren. "Die Verbreitung rechtsextremer Parolen - dazu gehören insbesondere Rassismus und Antisemitismus – ist überdies mit einem haupt- oder ehrenamtlichen Dienst in der Kirche unvereinbar", heißt es weiter. Auch die Dechantenkonferenz des Erzbistums Paderborn habe sich ähnlich geäußert. Es sei also "begründet, einem aktiven AfD-Funktionär mitzuteilen, dass er in der Katholischen Kirchengemeinde kein Ehrenamt ausüben kann", so das Erzbistum.