Bamberg (ku) – In diesem Jahr finden in den bayerischen Diözesen die Kirchenverwaltungswahlen statt, so auch im Erzbistum Bamberg. Am 24. November – teilweise auch schon zu den Vorabendgottesdiensten am 23. November – öffnen in (fast) allen Kirchengemeinden des Erzbistums die Wahllokale, um den Katholikinnen und Katholiken die Mitgestaltung ihrer Gemeinden zu ermöglichen, gerade in Zeiten des Umbruch, der Neustrukturierung und der weniger werdenden finanziellen Mittel.
Die Kirchenverwaltung ist das kirchliche und staatliche Vertretungsorgan der örtlichen Kirchengemeinde und ihres Vermögens der Kirchenstiftung in jeder Kirchengemeinde. Sie setzt sich aus dem Kirchenverwaltungsvorstand – in den meisten Fällen dem Leitenden Pfarrer des Seelsorgebereichs – und den gewählten Kirchenverwaltungsmitgliedern zusammen.
Die Aufgaben der Kirchenverwaltung, deren Mitglieder für sechs Jahre gewählt werden, sind vielfältig und genau festgelegt. Zum Verantwortungsbereich der Kirchenverwaltung gehören die Verwaltung der Einrichtungen vor Ort (zum Beispiel Kirchen, Kindergärten, Pfarrheim, Pfarrhaus), die Verwaltung der Finanzen und des Vermögens sowie des Personals, sofern dieses nicht schon in die Verantwortung der Gesamtkirchenverwaltung übertragen wurde.
In der bevorstehenden Wahlperiode wird zusätzlich die Beratung und Gestaltung der künftigen Strukturen in den Seelsorgebereichen dazukommen, beispielsweise die Zusammenarbeit von benachbarten Kirchenstiftungen in gemeinsamen Pfarrbüros.
Die Zahl der Mitglieder der Kirchenverwaltung bestimmt sich durch die Anzahl der Katholiken in der Kirchengemeinde. Je mehr Katholiken eine Kirchengemeinde zählt, desto mehr Mitglieder hat die Kirchenverwaltung. So sind in einer Gemeinde mit bis zu 2000 Katholiken grundsätzlich vier Mitglieder, bis zu 6000 Katholiken sechs Mitglieder und mit mehr als 6000 Katholiken in der Gemeinde acht Mitglieder zu wählen.
Zu Beginn der Amtszeit werden die Mitglieder der Kirchenverwaltung durch den Kirchenverwaltungsvorstand per Handschlag auf die gewissenhafte Erfüllung ihrer Aufgaben sowie die Wahrung der Verschwiegenheit (in Personalangelegenheiten, Steuergeheimnis, kirchliches Meldewesen, Datenschutz) verpflichtet.
Aus ihrer Mitte wählen die Kirchenverwaltungsmitglieder einen Kirchenpfleger. Dessen Aufgabe besteht aus der Kassen- und Rechnungsführung des Kirchenstiftungsvermögens und den dazugehörigen Aufgabengebieten, die sich ja nach art und Größe der Pfarrei sowie nach örtlichen Gegebenheiten unterscheiden.
Die Wahl der Kirchenverwaltung am 24. November erfolgt in Form einer Urnenwahl. Es besteht aber auch die Möglichkeit, mündlich oder schriftlich Briefwahl in der jeweiligen Gemeinde zu beantragen.
Ausführliche Informationen zur Wahl gibt es im Internet unter kirchenverwaltungswahl-bamberg.de