Berlin (KNA/hbl) – Die katholische Kirche hat ein eigenes Datenschutzrecht. Seit sechs Jahren gilt das Gesetz über den kirchlichen Datenschutz – das soll nun reformiert werden. Was die Bischöfe planen, ist nun erstmals öffentlich.
Nach einer mehrjährigen Evaluation soll das Gesetz über den kirchlichen Datenschutz (KDG) im Laufe des kommenden Jahres novelliert werden, teilte der Verband der Diözesen Deutschlands (VDD) mit Veröffentlichung des Gesetzesentwurfs am Mitte November mit. Die Novelle könnte damit frühestens Anfang 2026 in Kraft treten.
Kirchen und Religionsgemeinschaften können statt der europäischen Datenschutzgrundverordnung eigenes Datenschutzrecht anwenden. Die katholische und die evangelische Kirche sowie mehrere kleinere Religionsgemeinschaften machen von dieser Ausnahme in Deutschland Gebrauch.
Kirchliche Besonderheiten
Bei der Reform sollen vor allem kirchliche Besonderheiten besser hervorgehoben werden. So ist erstmals eine ausdrückliche Ausnahme vom Recht auf Löschung für Taufregister und andere Kirchenbücher geplant, eine neue Regelung soll die rechtssichere Übertragung von Gottesdiensten im Internet ermöglichen. Ein eigener Paragraph soll festschreiben, dass an der Aufarbeitung von sexualisierter Gewalt ein überragendes kirchliches Interesse besteht und daher personenbezogene Daten zu diesem Zweck verarbeitet werden dürfen.