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100 Menschen verhindern Räumung von Kirchenasyl in Bremen

Bremen (KNA) – Die Bremer Behörden haben in der Nacht zu Dienstag vergeblich versucht, ein Kirchenasyl zu räumen. Sie wollten einen 25-jährigen Somalier, dem die evangelische Zionsgemeinde Unterschlupf gewährt, festnehmen und abschieben, wie "Radio Bremen" berichtete. Der Versuch sei am Widerstand des Pastors und rund hundert Personen gescheitert, die sich spontan mit dem Somalier solidarisiert hätten. Sie hätten den Zugang zur Kirche, in der sich der Mann aufhalte blockiert. Dutzende Menschen hätten in Schlafsäcken in dem Gotteshaus übernachtet, um einen möglichen weiteren Abschiebeversuch zu verhindern.

 

Angeordnet hatte die Abschiebung laut dem Bericht das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge. Der 25-Jährige solle nach Finnland überstellt werden, da er dort über Russland erstmals in die EU eingereist war. Die Behörde berufe sich dabei auf das Dublin-Verfahren, das die Zuständigkeiten bei Asylverfahren innerhalb der EU-Staaten regelt. Den nächtlichen Abschiebeversuch habe das Bremer Migrationsamt - unterstützt von der Polizei - organisiert.

 

"Er hat hier Freunde und Familie"

 

Der Somalier wolle allerdings keinesfalls zurück nach Finnland, sagte sein Anwalt "Radio Bremen". Er habe dort Gewalterfahrungen durch die Behörden machen müssen. Auch der Pastor der Zionsgemeinde, Thomas Lieberum, ist dem Bericht zufolge überzeugt, dass der 25-Jährige in Deutschland deutlich besser aufgehoben sei: "Er hat hier Freunde und Familie, fühlt sich sicher."

 

Lieberum sieht in dem Vorgehen einen Tabubruch. "In Bremen ist noch nie ein Kirchenasyl gebrochen worden, doch momentan sieht es so aus, als ob der Senat das tun will", sagt der Geistliche.

 

Vereinbarung zwischen Staat und Kirche

 

Beim Kirchenasyl nehmen Gemeinden oder Orden Asylbewerber auf, wenn eine Abschiebung ihrer Auffassung nach für den Geflüchteten eine Bedrohung für Leib und Leben darstellt. Es hat seine Grundlage in einer Vereinbarung zwischen dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge und den Kirchen. Demnach muss eine Kirchengemeinde die Gründe darlegen, warum sie im Einzelfall Kirchenasyl gewährt. Das Amt überprüft den Fall daraufhin noch einmal. In jüngster Zeit waren bundesweit mehrere Kirchenasyle von den Behörden geräumt worden.