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Ministerium für Fortsetzung der Hilfen für Missbrauchsopfer

Berlin (KNA) – Betroffene von sexualisierter Gewalt sollten nach Meinung des bislang von den Grünen geführten Bundesfamilienministeriums weiter niedrigschwellig staatliche Hilfe erhalten. Sie wünsche sich, dass die zukünftigen Koalitionäre die Fortführung des ergänzenden Hilfesystems in ihren Koalitionsvertrag schreiben, sagte die Parlamentarische Staatssekretärin des Ministeriums, Ekin Deligöz (Grüne), am Mittwoch in Berlin. Nach derzeitigem Stand läuft der Fonds 2028 aus. Anträge können nur noch im laufenden Jahr bewilligt werden.

 

Die Bundesregierung richtete 2013 einen Fonds für Missbrauchsopfer ein. Betroffene können darüber Hilfen beantragen, die über Leistungen der Kranken- oder Pflegekassen oder andere Unterstützungen hinausgehen. Der Bundesrechnungshof kritisierte im vergangenen April jedoch die Ausgestaltung des Fonds und drängte darauf, ihn auf bestimmte Vorgaben wie eine zeitliche Befristung der Hilfen anzupassen. Eine entsprechende Änderung erfolgte zu Jahresbeginn. Dazu gehört auch, dass Betroffene bei beantragten Leistungen zunächst Geld vorstrecken müssen. Betroffenenvertretungen und Fachberatungsstellen hatten die Änderungen scharf kritisiert.

 

Keine Bereitschaft für dauerhaftes Hilfesystem

 

Aus Kreisen des Familienministeriums heißt es, in der Ampel-Koalition habe seitens der FDP keine Bereitschaft bestanden, den Fonds in ein dauerhaftes Hilfesystems zu überführen. Hilfen könnten somit nur noch dieses Jahr bewilligt und bis Ende 2028 gewährt werden. Es fehle an einer "belastbaren Perspektive" - etwa in Form eines Gesetzes. Auch in dem zu Jahresbeginn noch verabschiedeten Gesetz zur Stärkung der Rechte von Missbrauchsbetroffenen sei der Fonds nicht berücksichtigt worden.

 

Der bei der unabhängigen Missbrauchsbeauftragten angesiedelte Betroffenenrat hatte beklagt, dass die jüngsten Änderungen am Fonds ausgerechnet finanziell benachteiligte Betroffene ausschlössen, da sie kein Geld vorstrecken könnten. Dabei seien sie mehr als andere auf genau diese niedrigschwelligen Hilfen angewiesen. Für den Betroffenenrat handelt es sich um eine billigend in Kauf genommene Diskriminierung, die Ausdruck eines fehlenden Verständnisses für die sozioökonomischen Folgen sexualisierter Gewalt sei. Die Missbrauchsbeauftragte der Bundesregierung, Kerstin Claus, hat für Freitag zu einer Pressekonferenz zur Zukunft des Fonds eingeladen.