Berlin (KNA) – Die Arbeitsgemeinschaft der SPD-Frauen knüpft ihre Zustimmung zum Koalitionsvertrag mit der Union offenbar an eine Änderung des Strafrechtsparagrafen 218, der den Schwangerschaftsabbruch regelt. "Eine Nicht-Entkriminalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen wäre ein Stillstand, den wir so nicht mehr akzeptieren", wird die Bundesvorsitzende der SPD-Frauen, Ulrike Häfner, vom "Spiegel" zitiert. Die Selbstbestimmung von Frauen über ihren Körper müsse für die SPD eine "rote Linie" sein. Eine Reform sei "essenziell für einen künftigen Koalitionsvertrag von Union und SPD".
Vergangene Woche hatte der Rechtsausschuss des alten Bundestags in nicht-öffentlicher Sitzung einen erneuten Vorstoß der Liberalisierungs-Befürworter mit den Stimmen von Union, FDP und AfD von der Tagesordnung genommen. Mit der Konstituierung des neuen Bundestags am 25. März werden alle noch offenen Gesetzentwürfe hinfällig.
Abtreibung bisher rechtswidrig
Kern des ursprünglich vor allem aus den Reihen von SPD und Grünen unterstützten interfraktionellen Gesetzentwurfes war es, Schwangerschaftsabbrüche aus dem Strafgesetz herauszunehmen. Derzeit sind in Deutschland Schwangerschaftsabbrüche laut Paragraf 218 des Strafgesetzbuchs rechtswidrig. Abtreibungen in den ersten zwölf Wochen bleiben aber straffrei, wenn die Frau sich zuvor beraten lässt. Ebenso straffrei bleibt der Eingriff aus medizinischen Gründen sowie nach einer Vergewaltigung. Um den in den 1990er Jahren erzielten Kompromiss wurde seinerzeit lange gerungen.