· 

Instagram: Fluch oder Segen?

Auch das Erzbistum Bamberg ist mit einem Instagram-Kanal aktiv.  Foto: Christoph Gahlau
Auch das Erzbistum Bamberg ist mit einem Instagram-Kanal aktiv. Foto: Christoph Gahlau

Bamberg (cga) – Es ist wohl die alltägliche Herausforderung eines jeden Seelsorgers: Die Frohe Botschaft Jesu Christi unters Volk zu bringen. Und nach Möglichkeit auch nicht nur an die Kirchgänger, sondern auch darüber hinaus. Eine Chance dazu bieten soziale Medien. Unter dem Titel „Instagram-Power für kirchliche Kanäle“ fand dazu im Bamberger Bistumshaus St. Otto eine Veranstaltung der Medienbildung des Erzbistums Bamberg statt. 

 

Es sind viele Fragen, die die Teilnehmer mitgebracht haben? Wie gestalte ich einen Instagram-Kanal für meine Pfarrei oder Einrichtung? Was ist mit Persönlichkeitsrechten? Und was ist beim Datenschutz zu beachten? Referentin Tanja Köglmeier, Leiterin der Fachstelle Medien und Digitales im Bistum Regensburg strahlt zum Beginn dieses Tages Zuversicht aus: „Ich will Ihnen die Lust und die Sicherheit für einen Insta-Kanal vermitteln“, sagt sie und erläutert, was Instagram ist: Nämlich eine Foto- und Videoplattform, die Gesichter sehen will. In Deutschland hat dieses Medium nach aktuellen Zahlen rund 34 Millionen Nutzer. Man kann damit – wenn man Instagram richtig nutzt – erstaunliche Reichweiten erzielen. 

 

Allerdings – und das kommuniziert Köglmeier offen – besteht ein ethisches Problem. In den USA ist die Moderation bei Instagram inzwischen abgeschaltet worden. In Europa ist dies nach den Richtlinien der EU nicht möglich. Dennoch sei ein Insta-Kanal, immer eine Entscheidung, die ständig auch überprüft werden müsse, so Köglmeier. Und zudem sei Instagram nicht datenschutzkonform. Auch hier sei eine Risikoabwägung nötig. Es empfehle sich allerdings nach Möglichkeit Inhalte, die auf Instagram veröffentlicht werden, auch anders zu veröffentlichen, beispielsweise auf der Homepage. Denn dann sei der Nutzer ja nicht gezwungen sich diese Information über Instagram zu besorgen. Dennoch: „Instagram Datenschutzkonform geht nicht.“ Instagram sei zudem auch keine App über die man Links teile. 

 

Starter-Tipps

 

Auf dem Handy einen Zugang zu Instagram anlegen ist schnell passiert. Dennoch solle man sich gut überlegen, ob man einfach planlos loslegen wolle. Instagram unterscheidet grundsätzlich zwischen zwei Arten eines Accounts: Einem Privat-Account für Personen und Unternehmens-Accounts, wie beispielsweise Pfarreien. Bei Unternehmens-Accounts ist auch – ähnlich wie bei anderen Publikationen – ein Impressum notwendig. Dort wird aufgeführt, welche Organisation diesen Account betreibt, welche Person dafür verantwortlich ist und eine Kurzbeschreibung ist erforderlich. Es empfehle sich bei den Angaben zum Datenschutz und zum Impressum auch auf die jeweils eigene Homepage zu verlinken. 

 

Wie erreiche ich Reichweite?

 

Die Verantwortlichen von Instagram wollen, dass diese Plattform genutzt wird. Daher sei es sinnvoll mindestens zwei Mal in der Woche Instagram aktiv zu nutzen, also etwas einen Inhalt online zu stellen oder etwas zu kommentieren. Es lohne sich daher einen „Content-Plan“ zu erstellen, rät Kögelmeier. Also, welche Inhalte will ich, wann und auf welche Art und Weise auf Instagram hochladen. Grundlegend werden fünf Arten unterschieden, wie Instagram genutzt werden kann. 

– Posts, die das „digitale Fenster“ einer Organisation sind und sich vor allem für inhaltliche tiefere Beiträge eignen. Posts sind dauerhaft sichtbar. 

– Stories eignen sich perfekt für spontane und authentische Inhalte. Sie bieten sich beispielsweise für Umfragen oder Quiz an, um die Community mit einzubeziehen.

– Reels, das sind kurze Videos bis zu maximal drei Minuten. Sie sind oft mit Musik und Effekten unterlegt. Ihr Zweck ist es zu unterhalten oder zu informieren. 

– DMs (Direct Messages), also private Nachrichten zwischen zwei Nutzern auf Instagram. Funktioniert ähnlich wie bei WhatsApp.

– Lives, das ist in Echtzeit ausgestrahlter Inhalt. Dies kann beispielsweise eine Andacht sein, die über Instagram übertragen wird. 

 

Damit Reichweite erzielt werden kann, sollen die Nutzer möglichst viel Zeit mit dem auf Instagram eingestellten Inhalt verbringen. Die ersten zehn Minuten, ja maximal eine Stunde nachdem ein Inhalt online steht, sei entscheidend für die weitere Reichweite, informiert Köglmeier. Dies hänge mit dem sogenannten Algorithmus zusammen, einer Art mathematischen Formel, die berechnet welche Inhalte den Nutzern gefallen und welche nicht. Und ohne den Algorithmus funktionieren weder Instagram noch die meisten anderen sozialen Medien. 

 

Die Zielgruppe

 

„Bei den jüngeren Nutzern unter 50 Jahren ist aktuell wenig zu holen“, sagte Kögelmeier. Denn der Markt ist gesättigt. Für soziale Medien würde nur ein bestimmtes Zeitbudget zur Verfügung stehen. Wer also bei dieser Zielgruppe landen wolle, müsse besser sein als andere. Bei der Zielgruppe der über 50-Jährigen sei hingegen noch etwas zu holen. Und die Nutzung bei dieser Altersgruppe nehme zu. Köglmeier plädiert dafür vor dem Start sich eine „Persona“ auszudenken, die beispielhaft für die Zielgruppe stehen könnte. Also, wie alt ist diese Person, über welche Bildung und welches Einkommen verfügt sie, welchen Familienstand und welche Eigenschaften und Charakterzüge hat sie. Fast ähnlich wie in der Mathematik gelte es nämlich eine Schnittmenge zu finden, über das, was ich online stellen möchte und über das, was meine Zielgruppe gut findet und entsprechend auch konsumiert. 

 

Eine wichtige Frage sei beispielsweise auch, so Köglmeier, wann welcher Inhalt gepostet werde. Deswegen sei es sinnvoll einen Redaktionsplan zu erstellen. Sie empfiehlt zudem nach Möglichkeit immer zu den gleichen Zeiten Inhalte hochzuladen. Das Wochenende sei meist ungünstig, da hier die Menschen mit anderen Dingen beschäftigt seien. Eine gute Zeit sei beispielsweise unmittelbar nach der Tagesschau am Abend. 

 

Das ist noch wichtig

 

Instagram schlägt beim Hochladen eines Inhalts passende Musik dazu vor. Doch dies bedeute nicht, dass diese Musik auch rechtefrei genutzt werden könne. Es gebe spezielle Rechtsanwalts-Kanzleien, die das Internet nach der Nutzung von Musik durchforsten und dann entsprechende Abmahnschreiben rausschicken. Es gibt laut Köglmeier Plattformen, wo man Musikrechte erwerben kann. Und Instagram läuft bei den meisten Nutzern ohne Ton. Daher ist es wichtig, das, was gesprochen wird, zu untertiteln- natürlich auch im Sinne einer Barrierefreiheit. 

 

Letztlich, so Köglmeier, sei auch das Bespielen eines Instagram-Kanals wie so Vieles im Leben eine Übungssache. Daher einfach geplant vorgehen und ausprobieren.