Vatikanstadt (KNA) - Papst Franziskus hat ein wichtiges Detail für die Zeit nach dem Ende seines Pontifikats geregelt. Mit einem unmittelbar wirksamen Rechtsakt, einem sogenannten Reskript, legte er fest, dass in der Zeit der sogenannten Sedisvakanz zwischen zwei Pontifikaten der Generalrevisor des Heiligen Stuhls im Amt bleibt. Er untersteht in dieser Phase unmittelbar dem Kardinal, der das Amt des Kämmerers (Camerlengo) ausübt. Das von Kardinalstaatssekretär Pietro Parolin unterzeichnete...